Ein blüten- und strukturreicher Hausgarten sowie eine insektenfreundliche Bepflanzung von Dachterrassen oder Balkonen leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt.

Schnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind grundsätzlich ganzjährig zulässig. Das Entfernen von Bäumen, Hecken und größeren Sträuchern sollte zum Schutz von brütenden Vögeln möglichst nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen.

Beachten Sie bitte dabei die Baumschutzsatzung der Stadt Singen.

Für Fällungen in der Zeit vom 1. März bis 30. September ist eine naturschutzrechtliche Befreiung von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Konstanz einzuholen.

Kontakt

Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Schottergärten

Nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg sind Schottergärten seit dem 31.07.2020 nicht mehr zulässig. Die Nachteile für Mensch und Natur sind zu groß. Schottergärten bieten kaum Nahrung und Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Sie heizen sich stark auf, wirken nicht als Feinstaubfilter und tragen nicht zur Lärmminderung bei.

Naturnahe Gärten

Naturnahe Gärten bieten dagegen auch auf kleiner Fläche wichtige Lebensräume und Nahrungsquellen für Vögel, Wildbienen, Libellen, Amphibien und Kleinsäuger wie Igel oder Gartenspitzmaus. Auch Gärten auf Dachterrassen oder Balkonbepflanzungen tragen zur Förderung wildlebender Tier- und Pflanzenarten bei. Außerdem ermöglicht ein naturnaher Hausgarten spannende Tierbeobachtungen und sorgt für Entspannung und Lebensfreude.

Grundsätze naturnaher Gartengestaltung

  • möglichst wenig Fläche versiegeln; Stellplätze und Wege mit wasserdurchlässigen Belägen anlegen
  • heimische Bäume, Sträucher und Stauden pflanzen; fremdländische Arten sind für viele Tiere nutzlos
  • keine Pflanzen mit gefüllten Blüten (Sträucher, Stauden, Sommerblumen); da die Staubblätter zu Blütenblättern umgewandelt sind, produzieren sie keinen Pollen
  • Auswahl der Pflanzen nach Standort (trocken, feucht, sonnig, schattig, nährstoffreich, nährstoffarm)
  • Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst schaffen
  • Bäume/Sträucher mit Früchten/Beeren für Vögel im Winter auswählen
  • Blütenstände von Stauden im Winter stehen lassen und erst im Frühjahr (Ende April) zurückschneiden; Vögel fressen Samen; Insekten überwintern in Stängeln und Blütenköpfen
  • wilde Ecken lassen; für viele Schmetterlingsarten ist die Brennnessel eine wichtige Raupenfutterpflanze; wilde Ecken bieten Versteck- und Nistmöglichkeiten, z.B. für Igel
  • Verzicht auf torfhaltige Erde zum Schutz der Moore und des Klimas
  • Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel und Kunstdünger

Förderprogramm „grünImpuls“

Die Stadt Singen bietet seit 2022 ein Förderprogramm für naturnahe Hausgärten und Firmengelände an.

mehr erfahren

Kontakt

Sindy Bublitz
Naturschutz, Biotopverbund
Blaues Haus
Raum 203
Freiheitstraße 2
78224 Singen (Hohentwiel)
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr